Teilnahme am Religionsunterricht

 

Alle getauften evangelischen Schülerinnen und Schüler nehmen am Religionsunterricht teil, Religion ist kein Wahlfach. Konfessionslose Schülerinnen und Schüler oder solche, für deren Konfession kein Religionsunterricht an der Schule angeboten wird, können ihre Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht beantragen und werden mit Zustimmung der jeweiligen Lehrkraft zugelassen. 

 

Antrag auf Teilnahme am Religionsunterricht von Nichtmitgliedern der betreffenden Religionsgemeinschaft

 

Es besteht die Möglichkeit, ein Kind vom Religionsunterricht aus Glaubens- und Gewissensgründen abzumelden. Das Recht auf Abmeldung ist ein höchst persönliches Recht der Erziehungsberechtigten bez. der religionsmündigen Schüler/innen (Vollendung des 14. Lebensjahres). Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist gegenüber dem Schulleiter schriftlich, von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler oder einer Schülerin persönlich abzugeben. Beim Termin der Abgabe der persönlichen Erklärung sollten die Erziehungsberechtigten anwesend sein.

 

Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss in den ersten beiden Wochen eines Schulhalbjahres erfolgen.

 

Einen guten Überblick über Ablauf und Daten finden Sie auf dem Service-Portal des Landes.

Die gesetzlichen Grundlagen sind HIER erfasst.