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Konfirmandenunterricht und Konfirmation

 

Die Regelung für unterrichtsfreie Nachmittage für den Konfirmandenunterricht wurde in der Schulbesuchsverordnung verankert. Sie trat zum 1. August 2009 in Kraft und besagt, dass für Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 der Nachmittag unterrichtsfrei zu halten ist.

 

Hier finden Sie die Verordnung

 

Am Montag nach der Konfirmation können Schülerinnen und Schüler eine Beurlaubung beantragen.

 

Die gesetzlichen Regelungen dazu finden Sie HIER.