Klassenteiler

 

Die Schulen erhalten Zuweisungen von Lehrerwochenstunden für die errechneten Klassen und Gruppen.

Dabei gelten für den Religionsunterricht wie für alle anderen Fächer folgende Klassengrößen:   

 

  Mindestschülerzahl      Klassenteiler
Grundschule 8 25
HS, WRS 8 30
HS, WRS bei kombinierten Klassen     8 28
Realschulen 8 30
Gemeinschaftsschulen, GS 8 25
Gemeinschaftsschulen, Sek. I 8 28
Gymnasium 8 30
Berufliche Schulen 8 30

 

Mit dem Organisationserlass zum Schuljahr 2003/04 wurde der Religionsunterricht hinsichtlich der Gruppenbildung den anderen Fächern gleichgestellt.

Jahrgangsübergreifende Gruppen sind über drei Jahre hinweg nur zu bilden, wenn weniger als 16 Schülerinnen und Schüler in den ersten beiden Jahrgängen gegeben sind. Es gilt dabei die Gruppengröße 28, auch in Realschulen und Gymnasien.

Damit Religionsunterricht stattfinden kann, muss eine Mindestzahl von 8 Schüler/innen pro Schule erreicht werden.

Schüler und Schülerinnen, die keiner oder einer anderen Religionsgemeinschaft angehören, aber am Religionsunterricht teilnehmen, werden bei der Teilnehmerzahl für den Religionsunterricht berücksichtigt. 

Innerhalb des der Schule zugewiesenen Stundenbudgets sind die Zahl der Klassen, die Klassenfrequenz sowie die in den Stundentafeln ausgewiesenen Unterrichtsstunden variabel.

Veränderungen der Variablen dürfen keinen Deputatsmehrbedarf auslösen. Die aufgrund der flexiblen Unterrichtsorganisation erwirtschafteten Stunden verbleiben an der Schule und können nach Absprachen eingesetzt werden.

Soweit das Fach Religionslehre betroffen ist, sind die zuständigen kirchlichen Beauftragten zu beteiligen.