Gideon - Bibeln

 

Nach Absprache mit den obersten Kirchenbehörden hat das Ministerium für Kultus und Sport mit Schreiben vom 08.09.1995 (AZ IV/1-6549.13/8) folgenden mitgeteilt:

 

Außerhalb des Religionsunterrichts ist es rechtlich nicht zulässig, die Gideon-Bibeln an den Schulen in Baden Württemberg zu verteilen. Die Verwaltungsvorschrift vom 5. August 1985 verbietet nämlich, an den Schulen für wirtschaftliche, politische, weltanschauliche und sonstige Interessen zu werben. Durch das Vor- und Nachwort erhält die Bibelausgabe des Gideon-Bundes eine Bewertung, die den religiösen Vorstellungen dieser Gruppierung entspricht.

 

Der Gideon-Bund darf seine Bibelausgabe selbst dann nicht auf dem Schulgrundstück außerhalb des Religionsunterrichts vertreiben, wenn ihm hierzu vom Schulleiter die Erlaubnis erteilt wurde. Eine derartige Erlaubnis wäre rechtswidrig.

 

Anders verhält es sich mit dem Religionsunterricht. Welche Materialien im Religionsunterricht besprochen werden oder zur Verteilung gelangen sollen, bestimmt nicht der Schulleiter oder die Schulaufsicht. Diese Entscheidung liegt bei den Kirchen bzw. bei den für die Erteilung des Religionsunterrichts von den Kirchen beauftragten Religionslehrern. Die Schulverwaltung kann insoweit weder etwas anordnen noch etwas verbieten. Wenn also das Kultusministerium darauf hinweist, dass die Gideon-Bibeln im Religionsunterricht verteilt werden können, so stellt dies keine Genehmigung des Ministeriums dar, sondern lediglich einen Hinweis auf die geltende Rechtslage.

 

Wenn Eltern mit der Verteilung der Gideon-Bibeln im Religionsunterricht nicht einverstanden sind, so sollten sie sich mit dem Religionslehrer in Verbindung setzen. In diesem Rahmen kann das Für und Wider einer Verteilung erörtert werden.