Kirchliche Bevollmächtigung - Vocatio

Alle evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer an den öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg benötigen neben der Befähigung aufgrund der Lehramtsprüfungen für ihre Schulart die Kirchliche Bevollmächtigung (vocatio, Vokation) durch die für den Dienstort zuständige Landeskirche.

Mit der kirchlichen Bevollmächtigung verpflichtet sich die Landeskirche, die Lehrkräfte in ihrem Dienst zu unterstützen und ihre fachliche Fortbildung zu fördern. Die Lehrerinnen und Lehrer erklären sich bereit, ihren Religionsunterricht nach Bekenntnis und Ordnung der Evangelischen Landeskirche zu erteilen und die erforderlichen Lehraufträge im Fach Evangelische Religionslehre zu übernehmen.

Die wichtigsten Informationen haben wir hier als Downloads für Sie zusammengestellt.

Grundlagen und Verfahren sind in der Vokationsordnung  und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen geregelt. Die wichtigsten Informationen daraus sind zusammengefasst im Merkblatt zur Vocatio für staatliche Lehrkräfte.

  

Vocatio-Anträge finden Sie als Download unter:

 

Kirche und Religionsunterricht

 

Bitte schicken Sie den sorgfältig ausgefüllten Antrag auf Vocatio

nicht an die Kirchenleitung nach Stuttgart, sondern direkt an unsere Dienststelle in Balingen.